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Beauftragter für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff: der Plan zur Gefahrenabwehr, die Risikobewertung und die Inspektionen (STCW A-VI/5)

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Recht und Wache≈ 3 Min. Lesezeit

Risikobewertung und Plan zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff

1Die Lektion in einfachen Worten

In einem Satz

Der CSO veranlasst die Bewertung des Schiffs samt Überprüfung vor Ort. Der darauf aufbauende Plan wird vom Flaggenstaat genehmigt, vertraulich behandelt und aktuell gehalten.

Die Bewertung

Die Risikobewertung für das Schiff (SSA) ist die Grundlage des Plans. Der CSO stellt sicher, dass Fachkundige sie durchführen. Dazu gehört eine Überprüfung zur Gefahrenabwehr vor Ort an Bord. Sie erfasst bestehende Schutzmaßnahmen, wichtige zu schützende Abläufe, mögliche Bedrohungen samt Wahrscheinlichkeit und Schwachstellen einschließlich menschlicher Faktoren. Das Unternehmen dokumentiert, prüft, akzeptiert und verwahrt die Bewertung.

Dein Beitrag als SSO

Du kennst das Schiff am besten. Du zeigst der bewertenden Person Zugänge, Bereiche mit Zugangsbeschränkung, Beleuchtung, Schlösser, Alarme und die tatsächlichen Arbeitsabläufe. Du weist auf Schwachstellen hin, etwa einen von der Brücke aus nicht einsehbaren Landgang oder eine nachts offene Vorratstür. Auch Computersysteme und Netzwerke gehören zur Überprüfung.

Der Plan

Der Plan zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff (SSP) setzt die SSA in Maßnahmen für jede Gefahrenstufe um. Er muss Waffen und gefährliche Stoffe, Bereiche mit Zugangsbeschränkung, unbefugten Zutritt, Bedrohungen und Verstöße abdecken. Dazu kommen behördliche Anweisungen auf Stufe 3, Evakuierung, Aufgaben der Besatzung, interne Audits, Schulungen, praktische Übungen und übergreifende Übungen sowie die Abstimmung mit Hafenanlagen.

Ein umsetzbarer Plan

Lege Verfahren zur Überprüfung des Plans und zur Meldung von Vorfällen fest. Benenne den SSO und gib Namen sowie rund um die Uhr erreichbare Kontaktdaten des CSO an. Beschreibe Überprüfung, Tests, Kalibrierung und Wartung der Ausrüstung einschließlich Test- und Kalibrierintervallen. Nenne die Auslösestellen des Alarmsystems zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff (SSAS). Erkläre Testen, Auslösen, Abschalten und Zurücksetzen sowie die Vermeidung von Fehlalarmen. ISPS A/9.4 verlangt diese Inhalte.

Genehmigung

Der Flaggenstaat oder eine von ihm beauftragte anerkannte Stelle zur Gefahrenabwehr (RSO) genehmigt den SSP. Eine RSO, die SSA oder SSP erstellt hat, darf den Plan nicht genehmigen. Der Plan steht in der Arbeitssprache des Schiffs. Ist diese weder Englisch noch Französisch noch Spanisch, gehört eine Übersetzung in eine dieser Sprachen dazu. Der Flaggenstaat bestimmt, welche Änderungen am genehmigten SSP oder an der Ausrüstung vor Umsetzung genehmigt werden müssen. Prüfe vor Änderungen seine Vorgaben.

Vertraulichkeit

Behandle den SSP vertraulich. Schütze elektronische Kopien vor Löschung, Zerstörung und Änderung. Die Hafenstaatkontrolle (PSC) darf relevante Abschnitte nur ausnahmsweise einsehen: bei triftigen Gründen, wenn sich Verstöße anders weder feststellen noch beheben lassen, und mit Zustimmung des Flaggenstaats oder Kapitäns. Für die nach ISPS A/9.8.1 geschützten Abschnitte, etwa Zugangsbeschränkungen, Bedrohungsreaktionen und SSAS-Angaben, ist die Zustimmung der betroffenen Vertragsregierungen nötig, einschließlich Flaggen- und Hafenstaat. Schütze alle Kopien vor unbefugtem Zugriff und Offenlegung.

2Wichtige Daten

SSA
Unter Verantwortung des CSO; mit Überprüfung vor Ort (ISPS A/8)
SSP-Genehmigung
Flaggenstaat oder RSO, die weder SSA noch SSP erstellt hat (A/9.2)
Sprache
Arbeitssprache; bei Bedarf zusätzlich Englisch, Französisch oder Spanisch
Änderungen
Flaggenstaat legt fest, welche Plan- oder Ausrüstungsänderungen er vorab genehmigt
PSC-Zugriff
Geschützte Abschnitte: Zustimmung der betroffenen Regierungen

3Kernpunkte

  1. 1

    Die SSA erfolgt unter Verantwortung des CSO und umfasst eine Überprüfung vor Ort.

  2. 2

    Den SSP genehmigt der Flaggenstaat oder eine an der Erstellung unbeteiligte RSO.

  3. 3

    Der Flaggenstaat bestimmt, welche Plan- oder Ausrüstungsänderungen vor Umsetzung eine Genehmigung brauchen.

  4. 4

    Der Plan ist vertraulich; die PSC sieht ihn nur in begrenzten Fällen ein.

  5. 5

    Computersysteme und Netzwerke gehören in die Bewertung.

4Häufige Fehler

  • Falsch: Der SSO erstellt und genehmigt den Plan zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff.

    Richtig: Der CSO veranlasst SSA und SSP. Der Flaggenstaat oder eine unabhängige RSO genehmigt den Plan.

  • Falsch: Ein Hafenstaatkontrolleur darf auf Verlangen den gesamten Plan lesen.

    Richtig: Der SSP ist vertraulich. Ausnahmsweiser PSC-Zugriff braucht triftige Gründe, fehlende andere Möglichkeiten und Zustimmung. Geschützte Abschnitte verlangen die Zustimmung der betroffenen Regierungen.

5Praxisfall & Prüfungstipps

Situation

Dein Unternehmen installiert eine Videoüberwachungsanlage (CCTV) und eine neue Kartenzugangstür zum Unterkunftsbereich. Der CSO schickt eine aktualisierte SSP-Seite per E-Mail und bittet dich, sie heute anzuwenden. Was prüfst du?

Antwort zeigen

Frage den CSO, welche Änderungen nach den Vorgaben des Flaggenstaats vorab genehmigt werden müssen. Lass dir nötige Genehmigungen nachweisen. Eine angekündigte Genehmigung ist noch keine Genehmigung. Behalte die genehmigten Zugangsregelungen bei und setze betroffene Änderungen erst nach Genehmigung um. Stimme vorläufige Maßnahmen im Rahmen des geltenden Plans mit Kapitän und CSO ab, halte Fluchtwege frei und dokumentiere die Entscheidung. Lege die genehmigte Änderung ab.

Prüfungstipps

  • SSA unter Verantwortung des CSO, mit Überprüfung vor Ort; vom Unternehmen dokumentiert, geprüft, akzeptiert und verwahrt.
  • SSP-Genehmigung durch Flaggenstaat oder eine an der Erstellung unbeteiligte RSO.
  • Der Flaggenstaat bestimmt, welche Plan- oder Ausrüstungsänderungen vor Umsetzung genehmigt werden müssen.
  • SSP vertraulich; ausnahmsweiser PSC-Zugriff mit Zustimmung. Geschützte Abschnitte brauchen die Zustimmung der betroffenen Regierungen.

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