Einheiten ansehenBeauftragter für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff: der Plan zur Gefahrenabwehr, die Risikobewertung und die Inspektionen (STCW A-VI/5)
Der Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff: Befähigung und Aufgaben
1Die Lektion in einfachen Worten
Du leitest die Gefahrenabwehr an Bord unter dem Kapitän und stimmst dich mit dem CSO im Unternehmen ab. Dafür brauchst du einen Befähigungsnachweis nach STCW VI/5.
Wer der SSO ist
Jedes Schiff, das dem ISPS-Code unterliegt, dem Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen, hat einen Beauftragten für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff (SSO). Das Unternehmen benennt ihn. Er ist dem Kapitän verantwortlich. Der SSO arbeitet mit dem Beauftragten für die Gefahrenabwehr im Unternehmen (CSO) zusammen, der an Land für die Gefahrenabwehr auf den Schiffen des Unternehmens zuständig ist. Dazu kommt der Beauftragte für die Gefahrenabwehr in der Hafenanlage (PFSO), der die Gefahrenabwehr dort leitet und mit anlaufenden Schiffen abstimmt. Auf vielen Schiffen ist der Erste Offizier oder der Kapitän zugleich SSO.
Der STCW-Nachweis
Als SSO brauchst du einen Befähigungsnachweis nach STCW-Regel VI/5. Du musst eine zugelassene Seefahrtzeit von mindestens 12 Monaten oder eine angemessene Seefahrtzeit und Kenntnisse des Schiffsbetriebs nachweisen. Außerdem musst du eine zugelassene Ausbildung nach dem Standard der Tabelle A-VI/5 erfolgreich abschließen. Diese Qualifikation geht über das grundlegende Sicherheitsbewusstsein und die Ausbildung für zugewiesene Aufgaben der Gefahrenabwehr hinaus.
Aufgaben nach ISPS A/12
Der SSO muss regelmäßige Überprüfungen zur Gefahrenabwehr durchführen und den Plan zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff (SSP) pflegen und überwachen. Er stimmt die Gefahrenabwehr bei Ladung und Schiffsvorräten mit der Besatzung und dem PFSO ab, schlägt Planänderungen vor und meldet dem CSO Mängel aus Audits, Durchsichten, Überprüfungen und Verifizierungen. Anschließend setzt er Abhilfemaßnahmen um.
Weitere Aufgaben
Du stärkst das Sicherheitsbewusstsein, organisierst Schulungen, meldest Vorfälle und stimmst den SSP mit CSO und PFSO ab. Du stellst sicher, dass Ausrüstung bedient, getestet, kalibriert und gewartet wird. Nach SOLAS XI-2/8 entscheidet der Kapitän über Schiffssicherheit und Gefahrenabwehr. Widersprechen sich Anforderungen, hat die Schiffssicherheit Vorrang. Der Kapitän trifft vorläufige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und informiert sofort den Flaggenstaat sowie gegebenenfalls die Regierung des Hafenstaats.
Wo du Weiteres findest
Gefahrenstufen, Bedrohungen und Meldungen behandelt die Einheit Sicherheitsbewusstsein. Zugangskontrollen, Durchsuchungen und Streifengänge findest du unter Zugewiesene Aufgaben der Gefahrenabwehr. Diese Einheit behandelt Planung, Aufzeichnungen und Kontrollen im Verantwortungsbereich des SSO.
2Wichtige Daten
- Befähigungsnachweis
- STCW-Regel VI/5; Befähigungstabelle A-VI/5
- Seefahrtzeit
- Mindestens 12 Monate oder angemessene Seefahrtzeit und Schiffskenntnisse
- SSO-Aufgaben
- ISPS-Code Abschnitt A/12.2
- Verantwortlich gegenüber
- Dem Kapitän; Zusammenarbeit mit CSO und jedem PFSO
3Kernpunkte
- 1
Der SSO braucht einen Befähigungsnachweis nach STCW VI/5.
- 2
Der SSO ist dem Kapitän verantwortlich und arbeitet mit CSO und PFSO zusammen.
- 3
Aufgaben: Überprüfungen, SSP, Gefahrenabwehr bei Ladung und Vorräten, Meldungen und Schulungen.
- 4
Der SSO stellt sicher, dass Ausrüstung zur Gefahrenabwehr getestet, kalibriert und gewartet wird.
- 5
Bei Konflikten hat für den Kapitän die Schiffssicherheit Vorrang. Er trifft vorläufige Schutzmaßnahmen und informiert Flaggen- und Hafenstaatsbehörden.
4Häufige Fehler
Falsch: Jeder Offizier mit Ausbildung für zugewiesene Aufgaben der Gefahrenabwehr kann als SSO tätig sein.
Richtig: Der SSO braucht den Befähigungsnachweis nach VI/5 mit zugelassener Ausbildung und Seefahrtzeit.
Falsch: Der SSO ist dem CSO statt dem Kapitän verantwortlich.
Richtig: Der SSO ist dem Kapitän verantwortlich und stimmt sich mit CSO und PFSO ab.
5Praxisfall & Prüfungstipps
Dein SSO mustert im Hafen unerwartet ab. Du bist Erster Offizier und für zugewiesene Aufgaben der Gefahrenabwehr ausgebildet, hast aber keinen Nachweis nach VI/5. Der CSO bittet dich, bis zur Ablösung in drei Wochen zu übernehmen. Was antwortest du?
Antwort zeigen
Ohne Befähigungsnachweis nach VI/5 kannst du nicht als SSO tätig sein. Teile das dem CSO und dem Kapitän mit. Ist der Kapitän entsprechend qualifiziert, kann er die Aufgabe übernehmen. Andernfalls schickt das Unternehmen einen qualifizierten SSO. Frage im Zweifel beim Flaggenstaat nach. Halte den Wechsel in den Aufzeichnungen zur Gefahrenabwehr fest und informiere den PFSO.
Prüfungstipps
- SSO-Nachweis: STCW VI/5, Tabelle A-VI/5; 12 Monate Seefahrtzeit oder gleichwertige Voraussetzungen.
- SSO dem Kapitän verantwortlich; Abstimmung mit CSO und PFSO.
- Aufgaben nach ISPS A/12.2: Überprüfungen, SSP, Ladung und Vorräte, Meldungen, Schulungen, Ausrüstung.
- Übergeordnete Entscheidungsbefugnis des Kapitäns bei Schiffssicherheit und Gefahrenabwehr.
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