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Reisen in küstennaher Fahrt und die Brückenwache auf Schiffen unter 500 BRZ

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Das Befähigungszeugnis nach II/3 und küstennahe Reisen

1Die Lektion in einfachen Worten

In einem Satz

STCW-Regel II/3 regelt die Befähigung von Wachoffizieren und Kapitänen auf Schiffen unter 500 GT auf küstennahen Reisen. Deren Gebiet legt jeder Staat fest.

Was II/3 abdeckt

Das STCW-Übereinkommen legt weltweite Mindestnormen für Ausbildung, Befähigungszeugnisse und Wachdienst fest. Regel II/3 umfasst zwei Befähigungszeugnisse für Seeschiffe unter 500 GT (Bruttoraumzahl, BRZ) auf küstennahen Reisen: für den nautischen Wachoffizier (OOW) und den Kapitän. Die BRZ misst das umschlossene Volumen. Außerhalb der küstennahen Grenzen braucht ein Schiff unter 500 GT die uneingeschränkten Zeugnisse: für den OOW das für Schiffe ab 500 GT, für den Kapitän das für Schiffe von 500 bis 3.000 GT.

Küstennahe Grenzen

STCW definiert küstennahe Reisen lediglich als Reisen in der Nähe einer Vertragspartei, wie diese sie festlegt. Eine Vertragspartei ist ein Staat, der das Übereinkommen angenommen hat. Die Grenzen sind also national: Ein Staat bemisst sie nach der Entfernung von einem sicheren Zufluchtsort, ein anderer entlang seiner Küste. Nach Regel I/3 können Staaten Grenzen für Schiffe im Verkehr zwischen ihnen vereinbaren. Dein Befähigungszeugnis nennt die geltenden Grenzen. Lies sie, bevor du ein Schiff oder eine Reise übernimmst.

Der Weg zum Wachoffizier

STCW verlangt für einen OOW auf küstennahen Reisen mindestens 18 Jahre Lebensalter. Dazu kommen entweder eine besondere Ausbildung mit der von der Seeschifffahrtsbehörde des Flaggenstaats verlangten Seefahrtzeit oder mindestens 36 Monate zugelassene Seefahrtzeit im Decksdienst. Du musst die Befähigungsnormen in Abschnitt A-II/3 des STCW-Codes erfüllen und die Sicherheitsgrundausbildung nach Kapitel VI haben. Viele Staaten verlangen zusätzlich eigene Kurse, Prüfungen und Seefahrtzeiten.

Der Weg zum Kapitän

Als Kapitän auf Schiffen unter 500 GT auf küstennahen Reisen brauchst du nach STCW mindestens 20 Jahre Lebensalter und 12 Monate zugelassene Seefahrtzeit als OOW. Dazu kommen die Befähigungsnormen für Kapitäne in Abschnitt A-II/3. Auf solchen Schiffen geht der Kapitän oft selbst Wache. Er schreibt also die Brückenanweisungen und gehört zugleich zu denen, die sie befolgen.

Dieselben Wachregeln

Ein kleineres Schiff und kürzere Reisen bedeuten keine leichteren Wachregeln. Die Grundsätze in Abschnitt A-VIII/2 des STCW-Codes, die Ruhezeiten in Abschnitt A-VIII/1 und die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) gelten uneingeschränkt. Der Rest dieser Einheit behandelt diese Grundsätze aus Sicht einer kleinen Schiffsbrücke.

2Wichtige Daten

Erfasste Schiffe
Unter 500 GT auf küstennahen Reisen (STCW-Regel II/3)
Küstennahe Grenzen
Je Vertragspartei festgelegt (STCW-Regeln I/1 und I/3); im Befähigungszeugnis genannt
Mindestanforderungen OOW
18 Jahre; besondere Ausbildung oder 36 Monate zugelassener Decksdienst
Mindestanforderungen Kapitän
20 Jahre; 12 Monate zugelassene Seefahrtzeit als OOW
Befähigungsnormen
STCW-Code, Abschnitt A-II/3 (OOW und Kapitän)

3Kernpunkte

  1. 1

    Die hier behandelten II/3-Befähigungszeugnisse gelten für Schiffe unter 500 GT auf küstennahen Reisen.

  2. 2

    Jede Vertragspartei legt ihre küstennahen Grenzen fest; dein Befähigungszeugnis nennt sie.

  3. 3

    Außerhalb dieser Grenzen braucht auch ein kleines Schiff die uneingeschränkten Befähigungszeugnisse nach II/1 oder II/2.

  4. 4

    Die Wachgrundsätze nach A-VIII/2 und die Ruhezeiten nach A-VIII/1 gelten auch auf kleinen Schiffen vollständig.

4Häufige Fehler

  • Falsch: Küstennah bedeutet in jedem Staat dieselbe Entfernung von der Küste.

    Richtig: Jede Vertragspartei legt eigene küstennahe Grenzen fest. Lies die Grenzen in deinem Befähigungszeugnis und die Vorschriften des Flaggenstaats.

  • Falsch: Unter 500 GT deckt ein II/3-Befähigungszeugnis jede Reise ab.

    Richtig: Außerhalb der küstennahen Grenzen braucht ein Schiff unter 500 GT Offiziere mit den uneingeschränkten Befähigungszeugnissen für Schiffe ab 500 GT.

5Praxisfall & Prüfungstipps

Situation

Du hast ein II/3-Kapitänszeugnis für küstennahe Reisen unter 500 GT. Deine Reederei möchte, dass du einen Küstenfrachter mit 480 GT auf einer Überführungsreise weit über die küstennahen Grenzen deines Flaggenstaats hinaus führst. Was prüfst du?

Antwort zeigen

Dein Befähigungszeugnis deckt diese Reise nicht ab. Außerhalb der küstennahen Grenzen braucht der Kapitän eines Schiffs unter 500 GT ein Zeugnis für Schiffe von 500 bis 3.000 GT. Der OOW braucht ein Wachoffizierszeugnis für Schiffe ab 500 GT. Prüfe die Grenzen deines Zeugnisses und die Vorschriften des Flaggenstaats. Informiere die Reederei, bevor du zusagst.

Prüfungstipps

  • II/3: OOW und Kapitän, Schiffe unter 500 GT, küstennahe Reisen.
  • Küstennahe Grenzen legt jede Vertragspartei fest, nicht die IMO.
  • STCW-Mindestalter: OOW 18 Jahre; Kapitän 20 Jahre mit 12 Monaten als OOW.

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