Anlage I: Wo die Lichter am Schiff angebracht werden
1Die Lektion in einfachen Worten
Anlage I legt Höhen und Abstände der Positionslichter fest. Damit prüfst du die Lichteranordnung eines Schiffes.
Höhe über dem Schiffskörper
Die Höhe wird vom obersten durchlaufenden Deck aus gemessen, senkrecht unter dem Licht. Die Breite ist die Schiffsbreite. Der Vorsteven ist die vordere Kante des Bugs; das Schandeck ist der obere Rand des Schiffskörpers. Trimm beschreibt, wie tief Bug und Heck im Verhältnis zueinander im Wasser liegen.
Topplichter: senkrecht
Bei einem Maschinenfahrzeug ab 20 m liegt das vordere oder einzige Topplicht mindestens 6 m über dem Schiffskörper. Bei mehr als 6 m Breite entspricht die Mindesthöhe der Breite; mehr als 12 m sind jedoch nicht nötig. Das hintere Topplicht liegt mindestens 4,5 m höher als das vordere. Bei jedem normalen Trimm muss das hintere Licht aus 1.000 m Entfernung vom Vorsteven auf Meereshöhe über dem vorderen und getrennt davon sichtbar sein.
Topplichter: waagerecht
Sind zwei Topplichter vorgeschrieben, beträgt ihr Abstand mindestens die halbe Schiffslänge; mehr als 100 m werden jedoch nicht verlangt. Das vordere Licht liegt höchstens ein Viertel der Schiffslänge vom Vorsteven entfernt. Ein einzelnes Topplicht setzt du vor die Schiffsmitte; unter 20 m so weit vorn wie möglich. Beispiel: 180 m Länge, 28 m Breite: vorderes Licht mindestens 12 m über dem Schiffskörper, hinteres 16,5 m, Abstand mindestens 90 m, vorderes Licht höchstens 45 m vom Vorsteven entfernt.
Seitenlichter
Bei einem Maschinenfahrzeug liegen die Seitenlichter höchstens auf drei Vierteln der Höhe des vorderen Topplichts. Sie dürfen nicht so tief liegen, dass Decklichter sie beeinträchtigen. Ab 20 m Schiffslänge liegen sie nicht vor dem vorderen Topplicht und an oder nahe der Schiffsseite. Sie haben mattschwarze Blenden an der Innenseite.
Lichter senkrecht übereinander
Führt ein Fahrzeug zwei oder drei Lichter senkrecht übereinander, etwa bei Manövrierunfähigkeit, beträgt ihr Abstand ab 20 m Schiffslänge mindestens 2 m. Das unterste liegt mindestens 4 m über dem Schiffskörper, außer wenn ein Schlepplicht vorgeschrieben ist. Drei Lichter haben gleiche Abstände. Bei einem ankernden Schiff ab 50 m liegt das vordere Ankerlicht mindestens 6 m über dem Schiffskörper und mindestens 4,5 m über dem hinteren.
Kleinere Fahrzeuge
Bei einem Maschinenfahrzeug von 12 m bis unter 20 m liegt das Topplicht mindestens 2,5 m über dem Schandeck. Unter 20 m haben senkrecht übereinander geführte Lichter mindestens 1 m Abstand. Das unterste liegt mindestens 2 m über dem Schandeck, außer wenn ein Schlepplicht vorgeschrieben ist. Bei Maschinenfahrzeugen unter 12 m darf das oberste Licht tiefer liegen. Ein zusammen mit Seitenlichtern geführtes Topplicht oder weißes Rundumlicht liegt mindestens 1 m über diesen.
2Wichtige Daten
- Vorderes Topplicht, ≥20 m
- ≥6 m über dem Schiffskörper; bei Breite über 6 m ≥Breite; mehr als 12 m nicht nötig
- Hinteres Topplicht, ≥20 m
- ≥4,5 m über dem vorderen
- Bei zwei vorgeschriebenen Topplichtern
- ≥½ Länge, mehr als 100 m nicht nötig; vorderes Licht ≤¼ L vom Vorsteven
- Seitenlichter
- ≤¾ der Höhe des vorderen Topplichts; nicht davor (≥20 m)
- Senkrecht übereinander, ≥20 m
- ≥2 m Abstand; unterstes ≥4 m über Schiffskörper; Ausnahme: Schlepplichtpflicht
- Rechenbeispiel, 180 m × 28 m
- 12 m und 16,5 m hoch; Abstand ≥90 m; vorderes ≤45 m vom Vorsteven
3Kernpunkte
- 1
Maschinenfahrzeuge ≥20 m: vorderes Topplicht ≥6 m über dem Schiffskörper bzw. in Höhe der Breite; mehr als 12 m nicht nötig.
- 2
Maschinenfahrzeuge ≥20 m: hinteres Topplicht mindestens 4,5 m über dem vorderen.
- 3
Zwei vorgeschriebene Topplichter: Abstand ≥½ Länge, mehr als 100 m nicht nötig; vorderes Licht ≤¼ Länge vom Vorsteven.
- 4
Seitenlichter höchstens auf ¾ der Höhe des vorderen Topplichts.
- 5
Senkrecht übereinander auf Schiffen ≥20 m: Abstand ≥2 m; unterstes ≥4 m über dem Schiffskörper, außer bei vorgeschriebenem Schlepplicht.
4Häufige Fehler
Falsch: Auf einem 300 m langen Schiff müssen die Topplichter 150 m Abstand haben.
Richtig: Mindestens die halbe Länge, aber mehr als 100 m Abstand werden nicht verlangt.
Falsch: Das vordere Topplicht muss mindestens so hoch wie die Schiffsbreite liegen, egal wie breit das Schiff ist.
Richtig: Mehr als 12 m über dem Schiffskörper sind nicht nötig, auch bei größerer Breite.
5Praxisfall & Prüfungstipps
Du besichtigst ein 180 m langes, 28 m breites Maschinenfahrzeug. Sein vorderes Topplicht liegt 12 m über dem Schiffskörper und 50 m vom Vorsteven entfernt. Das hintere liegt 16,5 m hoch und 80 m dahinter. Was muss sich ändern?
Antwort zeigen
Versetzt du das vordere Licht 10 m zum Vorsteven, liegt es 40 m davon entfernt. Der Abstand der Lichter wächst auf 90 m. Die Höhen erfüllen die grundlegenden Mindestwerte. Prüfe außerdem bei jedem normalen Trimm: Aus 1.000 m Entfernung vom Vorsteven muss das hintere Licht auf Meereshöhe über dem vorderen und getrennt davon erscheinen.
Prüfungstipps
- Höhe über dem Schiffskörper: über dem obersten durchlaufenden Deck.
- ≥20 m: vorn mindestens 6 m, bei größerer Breite entsprechend höher, aber höchstens 12 m verlangt; hinten ≥4,5 m höher; bei 1.000 m getrennt sichtbar.
- Zwei vorgeschriebene Topplichter: ≥½ L, mehr als 100 m nicht nötig; vorderes ≤¼ L vom Vorsteven.
- Seitenlichter ≤¾ der vorderen Topplichthöhe; senkrechte Lichterreihen bei Fahrzeugen ≥20 m: Abstand ≥2 m, unterstes ≥4 m über dem Schiffskörper, außer bei vorgeschriebenem Schlepplicht.
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