Regel 38: Befreiungen; Teil F: Überprüfung der Einhaltung
1Die Lektion in einfachen Worten
Regel 38 gab alten Schiffen Zeit zur Anpassung an die Regeln von 1972. Einige Befreiungen gelten dauerhaft. Nach Teil F auditiert die IMO die Staaten, die die Kollisionsverhütungsregeln anwenden.
Für wen Regel 38 gilt
Regel 38 gilt für ein Fahrzeug, das die Kollisionsverhütungsregeln von 1960 erfüllt und dessen Kiel vor Inkrafttreten der Kollisionsverhütungsregeln (KVR) am 15. Juli 1977 gelegt wurde oder das zuvor einen entsprechenden Bauzustand erreicht hatte. Es kann von bestimmten technischen Anforderungen befreit werden. Das betrifft nur die aufgeführten Anforderungen an Lichter und Schallsignalanlagen. Die Ausweich- und Fahrregeln gelten weiterhin.
Befreiungen für 4 und 9 Jahre
Tragweiten nach Regel 22 und Farbanforderungen der Anlage I: bis 4 Jahre nach Inkrafttreten, also 15. Juli 1981. Versetzen der Topplichter auf Schiffen ab 150 m nach Anlage I 3(a), der Topplichter nach 2(b) und der Seitenlichter nach 2(g) und 3(b) sowie Schallsignalanlagen nach Anlage III: bis 9 Jahre danach, 15. Juli 1986. Diese Befreiungen sind alle abgelaufen.
Dauerhafte Befreiungen
Drei gelten dauerhaft: das Versetzen von Lichtern aufgrund der Umrechnung von britischen in metrische Einheiten und der Rundung von Zahlen; das Versetzen von Topplichtern auf Fahrzeugen unter 150 m nach Anlage I 3(a), also deren waagerechter Abstand; und das Versetzen von Rundumlichtern nach Anlage I 9(b). Heute begegnen sie dir nur auf sehr alten Schiffen, deren Lichter noch nach den Regeln von 1960 angeordnet sind.
Besondere Bauart
Unabhängig davon erlaubt Regel 1(e) einer Regierung festzustellen, dass ein Fahrzeug besonderer Bauart oder Verwendung, etwa ein Kriegsschiff oder Kabelleger, die Anforderungen an Lichter, Signalkörper oder Schallsignalanlagen nicht vollständig erfüllen kann. Es erfüllt sie dann so weit wie möglich, wie von seiner Regierung festgelegt. Eine ungewöhnliche Lichteranordnung ist also nicht immer ein Mangel.
Teil F: Regeln 39–41
Teil F, ergänzt durch Entschließung A.1085(28) und in Kraft seit 1. Januar 2016, verknüpft die KVR mit dem Auditsystem der IMO-Mitgliedstaaten (IMSAS). Regel 39 definiert Audit und Auditstandard: den III-Code, den Code für die Anwendung der IMO-Instrumente. Nach Regel 40 nutzen Regierungen den III-Code zur Erfüllung ihrer Pflichten. Regel 41 unterwirft jede Regierung regelmäßigen IMO-Audits. Teil F prüft Staaten, keine Schiffe.
2Wichtige Daten
- Geltungsbereich der Regel 38
- Regeln von 1960 erfüllt; Kiellegung/entsprechender Bauzustand vor 15. Juli 1977
- 4-jährige Befreiungen
- Tragweiten, Farben: abgelaufen am 15. Juli 1981
- 9-jährige Befreiungen
- Topplichter ≥150 m, Seitenlichter, Anlage III: abgelaufen am 15. Juli 1986
- Dauerhafte Befreiungen
- Rundung; Topplichtabstand auf Fahrzeugen unter 150 m Länge; Rundumlichter 9(b)
- Teil F
- A.1085(28), in Kraft seit 1. Januar 2016; IMSAS und III-Code
3Kernpunkte
- 1
Nur Schiffe, die die Regeln von 1960 erfüllen, mit Kiellegung oder entsprechendem Bauzustand vor 15. Juli 1977 kommen infrage.
- 2
Die 4- und 9-jährigen Befreiungen endeten 1981 und 1986.
- 3
Drei Befreiungen gelten dauerhaft; alle betreffen das Versetzen von Lichtern.
- 4
Regel 1(e) erlaubt bei besonderen Fahrzeugen eine möglichst weitgehende Erfüllung.
- 5
Teil F (Regeln 39–41) unterwirft Staaten seit 2016 Audits durch IMSAS.
4Häufige Fehler
Falsch: Regel 38 befreit alte Schiffe von den Ausweich- und Fahrregeln.
Richtig: Sie betrifft nur aufgeführte technische Anforderungen: Tragweiten, Farben, Anordnung der Lichter und Schallsignalanlagen.
Falsch: Teil F erlaubt IMO-Auditoren, die Lichter deines Schiffes zu besichtigen.
Richtig: Teil F prüft Regierungen anhand des III-Codes. Er schafft kein System zur Schiffsbesichtigung.
5Praxisfall & Prüfungstipps
Du prüfst ein 120 m langes Schiff mit Kiellegung 1975, das die Regeln von 1960 erfüllt. Seine Topplichter haben 40 m Abstand. Der Eigner beansprucht außerdem eine Befreiung für die Pfeife nach Anlage III. Welche Befreiungen könnten noch gelten?
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Regel 38 erlaubt für berechtigte Schiffe unter 150 m eine dauerhafte Befreiung vom Versetzen der Topplichter nach Anlage I 3(a). Prüfe, ob diese Befreiung für das Schiff gilt. Alter und Erfüllung der Regeln von 1960 allein belegen das nicht. Die Befreiung nach Anlage III endete am 15. Juli 1986. Sie rechtfertigt heute keine vorschriftswidrige Pfeife.
Prüfungstipps
- Regel 38: Regeln von 1960 erfüllt; Kiellegung oder entsprechender Bauzustand vor 15. Juli 1977.
- 4-jährige Befreiungen bis 1981; 9-jährige bis 1986; alle abgelaufen.
- Dauerhaft: metrische Rundung, Topplichtabstand auf Fahrzeugen unter 150 m Länge, Versetzen von Rundumlichtern.
- Teil F (A.1085(28), 1. Jan. 2016): III-Code und IMSAS-Audits von Staaten.
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