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Anlagen I–III, Ausnahmen und Überprüfung der Einhaltung (Regeln 38–41)

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Anlage II: Fischereisignale; Anlage III: Schallsignalanlagen

1Die Lektion in einfachen Worten

In einem Satz

Anlage II ergänzt Lichter für nahe beieinander fischende Fahrzeuge. Anlage III regelt Tonhöhe, Lautstärke und Hörweite der Pfeifen nach Schiffslänge sowie Glocke und Gong.

Anlage II: allgemein

Beim Fischen nahe anderen Fischereifahrzeugen müssen Trawler ab 20 m die jeweils zutreffenden Signale nach Anlage II zeigen. Kleinere Trawler dürfen sie zeigen; das Ringwadensignal ist freiwillig. Diese zusätzlichen Lichter sind Rundumlichter mit mindestens 0,9 m Abstand unter den eigentlichen Fischereilichtern. Sie sind mindestens 1 sm (Seemeile) sichtbar, aber weniger weit als die eigentlichen Lichter. Sie kennzeichnen den Umgang mit dem Fanggerät, nicht die Geschwindigkeit oder die genaue Lage aller Fanggeräte.

Trawler

Ein Trawler, also ein Schleppnetzfischer, ab 20 m zeigt senkrecht übereinander: zwei weiße Lichter beim Ausbringen, also Herauslassen der Netze; weiß über rot beim Einholen; zwei rote, wenn das Netz an einem Hindernis festgekommen ist, also festhängt. Beim Gespannfischen schleppen zwei Fahrzeuge ein Netz. Nachts zeigt jedes Fahrzeug ab 20 m einen Scheinwerfer nach vorn und zum anderen Fahrzeug. Trawler unter 20 m dürfen diese Lichter zeigen.

Ringwadenfischer

Ein Fahrzeug, das mit einer Ringwade fischt, darf zwei gelbe Lichter senkrecht übereinander zeigen. Sie blinken abwechselnd jede Sekunde, mit gleich langen Hell- und Dunkelphasen. Es darf sie nur zeigen, wenn sein Fanggerät es behindert. Eine Ringwade ist ein Netz zum Einkreisen von Fischen.

Pfeifen

Die Grundfrequenz einer Pfeife, gemessen in Hertz (Hz), hängt von der Schiffslänge ab: 70–200 Hz bei ≥200 m; 130–350 Hz bei 75–<200 m; 250–700 Hz unter 75 m. Mindestschalldruckpegel in 1 m Entfernung: 143/138/130 Dezibel (dB) für ≥200/75–<200/20–<75 m. Ab 20 m wird der Pegel in Terzbändern geprüft: schmalen Frequenzbereichen innerhalb 180–700 Hz, unabhängig von der Grundfrequenz. Bereiche und Pegel kleinerer Fahrzeuge stehen in den Fakten. Typische Hörweiten bei Windstille: 2/1,5/1/0,5 sm für ≥200/75–<200/20–<75/<20 m. Wind und Lärm verringern sie.

Pfeifen anbringen

Bringe die Pfeife so hoch wie möglich an. An den Horchposten des eigenen Schiffes darf ihr Schallpegel 110 dB(A) nicht überschreiten, nach Möglichkeit auch nicht 100 dB(A). Pfeifen mit mehr als 100 m Abstand dürfen nicht gleichzeitig ertönen. Eine kombinierte Anlage mit höchstens 100 m Abstand und gleichzeitiger Betätigung zählt als eine Pfeife. Die Frequenzen müssen sich jeweils um mindestens 10 Hz unterscheiden.

Glocke und Gong

Eine Glocke oder ein Gong erreicht mindestens 110 dB in 1 m Entfernung. Bei Fahrzeugen ab 20 m hat die Glockenöffnung mindestens 300 mm Durchmesser. Die Masse des Klöppels beträgt mindestens 3 % der Glockenmasse. Ein mechanischer Antrieb wird empfohlen; die Betätigung von Hand muss möglich bleiben. Glocke und Gong müssen deutlich verschiedene Klänge haben.

2Wichtige Daten

Lichter nach Anlage II
Rundumlichter, Abstand ≥0,9 m, sichtbar ≥1 sm, unter den eigentlichen Lichtern
Pfeife ≥200 m
143 dB in 1 m Entfernung; typische Hörweite 2 sm
Pfeife 75–<200 m
138 dB in 1 m Entfernung; typische Hörweite 1,5 sm
Pfeife 20–<75 m
130 dB in 1 m Entfernung; typische Hörweite 1 sm
Pfeife <20 m: dB in 1 m nach Frequenzband
120/115/111 dB: 180–450/450–800/800–2.100 Hz; 0,5 sm
Glocke
≥110 dB in 1 m Entfernung; Öffnung ≥300 mm bei Fahrzeugen ≥20 m

3Kernpunkte

  1. 1

    Lichter nach Anlage II sind zusätzliche Lichter mit 0,9 m Abstand beim Fischen nahe beieinander.

  2. 2

    Trawler: 2 weiße beim Ausbringen, weiß über rot beim Einholen, 2 rote bei festgekommenem Netz.

  3. 3

    Ringwadenfischer: 2 gelbe, abwechselnd jede Sekunde blinkend.

  4. 4

    Pfeife 70–200 Hz und 2 sm Hörweite für Schiffe ab 200 m.

  5. 5

    Glockenöffnung mindestens 300 mm bei Fahrzeugen ab 20 m.

4Häufige Fehler

  • Falsch: Zwei rote Lichter unter den Fischereilichtern eines Trawlers bedeuten Manövrierunfähigkeit.

    Richtig: Bei einem nahe anderen fischenden Trawler bedeuten zwei rote Lichter nach Anlage II, dass sein Netz an einem Hindernis festgekommen ist.

  • Falsch: Eine Hörweite von 2 sm bedeutet, dass deine Pfeife in 2 sm Entfernung gehört wird.

    Richtig: Das ist ein typischer Wert bei Windstille. Wind und Hintergrundlärm können ihn stark verringern. Verlass dich nie darauf, gehört zu werden.

5Praxisfall & Prüfungstipps

Situation

Ein Trawler fischt nahe anderen und zeigt zusätzliche Lichter weiß über rot mit 0,5 m Abstand. Sie sind 3 sm sichtbar, genauso weit wie seine eigentlichen Fischereilichter. Ein Kollege hält die Anordnung für vorschriftsmäßig, weil sie zutreffend das Einholen anzeigt. Stimmst du zu?

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Nein. Weiß über rot bedeutet zwar Einholen, doch die zusätzlichen Rundumlichter müssen mindestens 0,9 m Abstand haben. Sie müssen mindestens 1 sm sichtbar sein, aber weniger weit als die eigentlichen Fischereilichter. Die richtige Bedeutung allein macht die Anlage nicht vorschriftsmäßig.

Prüfungstipps

  • Anlage II: zusätzliche Rundumlichter, Abstand ≥0,9 m, sichtbar ≥1 sm, beim Fischen nahe beieinander.
  • Trawler ≥20 m: 2 weiße beim Ausbringen, weiß über rot beim Einholen, 2 rote bei festgekommenem Netz; Gespannfischen: nachts Scheinwerfer.
  • Pfeifen nach Länge: 70–200, 130–350, 250–700 Hz; Hörweiten 2, 1,5, 1, 0,5 sm.
  • Glocke ≥110 dB, Öffnung ≥300 mm (≥20 m); Pfeifen mit >100 m Abstand ertönen nicht gleichzeitig.

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