Anlage I: Farben, Lichtstärke, Sektoren, Signalkörper und Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
1Die Lektion in einfachen Worten
Anlage I regelt Farben, Lichtstärke und Sektoren der Lichter, die Größe der Signalkörper sowie Besonderheiten für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge.
Farben
Die Farbe jedes Lichts muss in einem festgelegten Bereich der CIE-Normfarbtafel liegen. Das ist eine standardisierte Farbtafel der Internationalen Beleuchtungskommission. Weiß, Grün, Rot und Gelb haben jeweils einen eigenen Bereich. Auf See misst du das nicht nach: Kaufe baumustergeprüfte Laternen, verwende die passende Farbscheibe oder LED-Einheit und ersetze verblasste Scheiben. Eine verblasste oder falsche Scheibe kann die Farbe aus dem zulässigen Bereich verschieben.
Lichtstärke und Tragweite
Verwende I = 3,43 × 10⁶ × T × D² × K⁻ᴰ. I ist die Lichtstärke in Candela (cd); D die Tragweite in Seemeilen (sm). T = 2 × 10⁻⁷ Lux ist der Schwellenwert der Beleuchtungsstärke. Für die Standardrechnung gilt K = 0,8: der atmosphärische Transmissionsgrad, also der nach jeder Seemeile verbleibende Lichtanteil. Die Mindestlichtstärken für 1–6 sm sind 0,9, 4,3, 12, 27, 52 und 94 cd. Vermeide Blendung; verwende keinen Dimmer.
Waagerechte Sektoren
Seitenlichter behalten voraus die volle Mindestlichtstärke. 1–3° außerhalb ihres Sektors müssen sie praktisch erlöschen, also nicht mehr sichtbar sein. An den anderen Grenzen von Topp-, Heck- und Seitenlichtern gilt die volle Mindestlichtstärke bis 5° innerhalb des Sektors. An der Grenze darf sie auf 50 % fallen; innerhalb von 5° außerhalb erlischt das Licht praktisch. Rundumlichter dürfen nicht über Sektoren von mehr als 6° verdeckt sein. Ankerlichter müssen nicht in einer praktisch unerreichbaren Höhe angebracht werden.
Senkrechte Sektoren
Elektrische Lichter auf Fahrzeugen außer Segelfahrzeugen in Fahrt behalten von 5° über bis 5° unter der Waagerechten die volle Mindestlichtstärke, innerhalb ±7,5° mindestens 60 %. Auf Segelfahrzeugen in Fahrt gilt innerhalb ±5° die volle Mindestlichtstärke und innerhalb ±25° mindestens 50 %. Der größere Bereich berücksichtigt Krängung: die seitliche Neigung des Bootes.
Signalkörper
Signalkörper sind schwarz. Bei Fahrzeugen ab 20 m hat ein Ball mindestens 0,6 m Durchmesser. Ein Kegel hat mindestens 0,6 m Grundflächendurchmesser und dieselbe Höhe. Ein Zylinder hat mindestens 0,6 m Durchmesser und die doppelte Höhe. Ein Rhombus besteht aus zwei solchen Kegeln mit aneinanderliegenden Grundflächen. Der senkrechte Abstand beträgt mindestens 1,5 m. Unter 20 m dürfen die Signalkörper verhältnismäßig kleiner und die Abstände entsprechend geringer sein.
Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
Ein Hochgeschwindigkeitsfahrzeug darf sein Topplicht unterhalb der von der Breite abhängigen Höhe führen, wenn das von vorn oder achtern gesehene Dreieck mit den Seitenlichtern an der Basis beide Basiswinkel von mindestens 27° hat. Ab 50 m Länge darf der senkrechte Abstand von 4,5 m nur nach Anlage I 13(b) verringert werden, nie unter 2 m. Prüfe die genehmigte Anordnung. Der Flaggenstaat genehmigt Bau und Anbringung der Lichter und Signalkörper.
2Wichtige Daten
- Lichtstärkeformel
- I = 3,43 × 10⁶ × T × D² × K⁻ᴰ; T = 2 × 10⁻⁷ Lux, K = 0,8
- Mindestlichtstärke
- Für 1–6 sm jeweils: 0,9, 4,3, 12, 27, 52, 94 cd
- Erlöschen der Seitenlichter voraus
- Zwischen 1° und 3° außerhalb des Sektors
- Senkrechter Sektor
- Volles Minimum ±5°; ≥60 % ±7,5°; bei Segelfahrzeugen in Fahrt stattdessen: ≥50 % ±25°
- Signalkörper, ≥20 m
- Ball, Kegel, Zylinder ≥0,6 m Durchmesser; Abstand ≥1,5 m; schwarz
- Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
- Niedrigeres Topplicht zulässig bei Basiswinkeln ≥27°
3Kernpunkte
- 1
Farben sind auf der CIE-Farbtafel festgelegt; verwende baumustergeprüfte Laternen.
- 2
Ein Topplicht mit 6 sm Tragweite braucht mindestens 94 cd.
- 3
Seitenlichter erlöschen voraus 1–3° außerhalb ihres Sektors.
- 4
Volle Mindestlichtstärke senkrecht innerhalb ±5°, damit die Lichter beim Rollen sichtbar bleiben.
- 5
Bei Fahrzeugen ≥20 m sind Signalkörper schwarz, haben mindestens 0,6 m Durchmesser und mindestens 1,5 m Abstand.
4Häufige Fehler
Falsch: Baue einen Dimmer für die Positionslichter ein, um Blendung auf der Brücke zu vermeiden.
Richtig: Anlage I erlaubt keine veränderliche Regelung der Lichtstärke zur Blendungsbegrenzung. Verwende baumustergeprüfte Lichter mit passender Lichtstärke.
Falsch: Jede LED mit der richtigen Farbe kann eine Positionslaterne ersetzen.
Richtig: Positionslichter müssen vom Flaggenstaat zugelassen sein und Anlage I hinsichtlich Farbe, Lichtstärke und Sektoren erfüllen.
5Praxisfall & Prüfungstipps
Im Hafen ersetzt ein Techniker dein Topplicht mit 6 sm Tragweite durch eine günstigere LED-Leuchte mit 40 cd. Er sagt, sie sei hell genug. Ist das zulässig?
Antwort zeigen
Nein. Ein Licht mit 6 sm Tragweite braucht nach Anlage I mindestens 94 cd; 40 cd entsprechen einer Tragweite zwischen 4 und 5 sm. Die Lichtstärke allein genügt nicht: Die Laterne muss auch zugelassen sein und die Farb- und Sektoranforderungen erfüllen. Baue eine zugelassene Laterne mit 6 sm Tragweite ein.
Prüfungstipps
- Farben: CIE-Farbbereiche für Weiß, Grün, Rot und Gelb.
- I = 3,43 × 10⁶ × T × D² × K⁻ᴰ; K = 0,8; 6 sm = 94 cd.
- Sektoren: Seitenlichter erlöschen voraus 1–3° außerhalb; andere ≤5° außerhalb; Rundumlichter nicht über mehr als 6° verdeckt.
- Signalkörper bei Fahrzeugen ≥20 m: ≥0,6 m Durchmesser, ≥1,5 m Abstand; Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge: Basiswinkel ≥27°; verringerter Topplichtabstand ≥2 m.
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