Auf Wache: einen Notalarm empfangen
1Die Lektion in einfachen Worten
Ein Notalarm erreicht die Brücke. Rufe den Kapitän, notiere die Angaben, höre zuerst mit und folge dem IMO-Ablaufdiagramm, statt einfach Tasten zu drücken.
Die ersten Minuten
Erreicht ein Notalarm oder Notanruf die Brücke, handelt der Wachoffizier (OOW) sofort: Rufe den Kapitän, notiere Uhrzeit, Identität des Havaristen, Position und Art des Notfalls. Trage die Position im Verhältnis zur eigenen ein. DSC bedeutet digitaler Selektivruf; ein RCC ist eine Rettungsleitstelle.
DSC-Notalarm auf UKW oder GW
Nutze für einen DSC-Notalarm auf UKW (Ultrakurzwelle) oder GW (Grenzwelle) das folgende Verfahren mit sechs Schritten. Halte das Ablaufdiagramm MSC.1/Circ.1657/Rev.1 auf der Brücke bereit.
Was du vermeiden musst
Bestätige einen DSC-Notalarm nur dann per DSC, wenn eine Küstenfunkstelle oder ein RCC dich dazu auffordert. Sende nach einem DSC-Notalarm auf UKW oder GW niemals eine DSC-Weiterleitung an alle Schiffe. Sie überlastet das System und verwirrt die Retter. Nur der Kapitän darf Notalarme, Bestätigungen oder Weiterleitungen von deinem Schiff genehmigen.
Alarme auf KW
Höre auf dem zugehörigen Sprechfunkkanal auf KW (Kurzwelle) 5 Minuten mit. Hat eine Küstenfunkstelle oder ein RCC den Alarm bestätigt oder weitergeleitet, oder läuft Notverkehr, biete dem RCC Hilfe an, sofern du helfen kannst. Trifft beides nicht zu, informiere eine Küstenfunkstelle oder ein RCC auf geeignetem Weg. Leite per DSC nur auf Anweisung weiter. Vermeide unnötigen Funkverkehr, wenn du weit entfernt bist oder andere besser helfen können. Protokolliere die Angaben.
Für andere weiterleiten
Ein MAYDAY RELAY, die Weiterleitung eines Notrufs, kann nötig sein, wenn der Havarist nicht selbst alarmieren kann. Du siehst etwa rote Leuchtraketen oder hörst einen schwachen Notanruf, und der Kapitän entscheidet, dass weitere Hilfe nötig ist. Richte die Weiterleitung möglichst an eine einzelne Küstenfunkstelle oder ein RCC. Halte danach ständig Hörwache und protokolliere jede Meldung.
2Schritt für Schritt
Maßnahmen des Wachoffiziers bei DSC-Notalarm auf UKW oder GW
- 1
Rufe den Kapitän, notiere Uhrzeit, Identität des Havaristen, Position und Notfallart. Trage die Position ein.
Der Kapitän genehmigt Aussendungen; Aufzeichnen und Eintragen beginnen sofort.
- 2
Höre 5 Minuten auf Kanal 16 oder 2182 kHz mit.
Normalerweise bestätigt eine Küstenfunkstelle oder ein RCC zuerst und übernimmt die Leitung.
- 3
Bei erfolgter Bestätigung oder laufendem Notverkehr prüfst du, ob du helfen kannst. Falls ja, bestätige per Sprechfunk und informiere eine Küstenfunkstelle oder ein RCC.
Dieser Zweig prüft deine Hilfsmöglichkeit. Kannst du nicht helfen, halte Hörwache.
- 4
Bleiben Bestätigung und Notverkehr aus, während DSC-Alarme weiter eingehen, bestätige per Sprechfunk und informiere eine Küstenfunkstelle oder ein RCC.
Ein wiederholter unbestätigter Alarm braucht eine koordinierte Reaktion.
- 5
Bleiben Bestätigung und Notverkehr aus und haben die Alarme aufgehört, informiere eine Küstenfunkstelle oder ein RCC.
Funkstille beweist nicht, dass der Notfall vorbei ist.
- 6
Protokolliere die Angaben und setze das System zurück. Halte weiter Hörwache.
Sichere die Aufzeichnungen und bleibe für weiteren Notverkehr bereit.
3Wichtige Daten
- Leitlinien
- MSC.1/Circ.1657/Rev.1 (2026); Ablaufdiagramme auf der Brücke ausgehängt
- Zuerst mithören
- 5 Minuten auf Kanal 16 oder 2182 kHz
- DSC-Bestätigung
- Nur auf Anweisung einer Küstenfunkstelle oder eines RCC
- DSC-Weiterleitung an alle
- Niemals nach einem DSC-Notalarm auf UKW oder GW
4Kernpunkte
- 1
Kapitän rufen, sofort aufzeichnen und Position eintragen; vor Sprechfunkbestätigung 5 Minuten auf Kanal 16 oder 2182 kHz mithören.
- 2
UKW/GW: Bei Bestätigung oder laufendem Notverkehr Hilfsmöglichkeit prüfen; falls vorhanden, per Sprechfunk antworten und RCC informieren.
- 3
Ohne Bestätigung oder Notverkehr: Bei fortgesetzten Alarmen per Sprechfunk antworten und RCC informieren; bei beendeten Alarmen RCC informieren.
- 4
Keine DSC-Bestätigung ohne Anweisung; niemals DSC-Weiterleitung an alle nach einem UKW- oder GW-Alarm.
- 5
KW: RCC informieren, nur auf dessen Anweisung weiterleiten; alles protokollieren.
5Häufige Fehler
Falsch: Drücke sofort die DSC-Bestätigungstaste, damit der Havarist weiß, dass du ihn gehört hast.
Richtig: Höre zuerst mit und bestätige bei Bedarf per Sprechfunk. Eine DSC-Bestätigung sendest du nur auf Anweisung einer Küstenfunkstelle oder eines RCC.
Falsch: Leite den DSC-Alarm an alle Schiffe weiter, damit ihn alle hören.
Richtig: Sende nach einem UKW- oder GW-Alarm niemals eine DSC-Weiterleitung an alle. Informiere eine Küstenfunkstelle oder ein RCC.
6Praxisfall & Prüfungstipps
Um 03:10 Uhr meldet dein UKW-DSC-Gerät einen Notalarm eines 9 Seemeilen entfernten Fischereifahrzeugs: Wassereinbruch. Nach 5 Minuten auf Kanal 16 hörst du weder Bestätigung noch Notverkehr. Der Alarm wiederholt sich. Dein Schiff kann helfen; der Kapitän kommt zur Brücke.
Antwort zeigen
Du hast den Kapitän bereits gerufen, die Angaben notiert und die Position eingetragen. Bestätige mit seiner Erlaubnis per Sprechfunk auf Kanal 16. Informiere die Küstenfunkstelle oder das RCC auf schnellstem Weg. Sende weder eine DSC-Bestätigung ohne Anweisung noch eine DSC-Weiterleitung an alle Schiffe. Protokolliere weitere Maßnahmen und halte Hörwache.
Prüfungstipps
- MSC.1/Circ.1657/Rev.1: Verfahren für Schiffe beim Empfang von DSC-Notalarmen.
- UKW/GW: 5 Minuten mithören, dann den Zweigen für Bestätigung und Meldung im Ablaufdiagramm folgen.
- Keine DSC-Bestätigung ohne Anweisung; niemals DSC-Weiterleitung an alle nach einem UKW- oder GW-Alarm.
- Nur der Kapitän genehmigt Notalarme, Bestätigungen und Weiterleitungen.
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