Einheiten ansehenVerhütung der Verschmutzung durch Schiffe: Öltagebuch, Müllbehandlungsplan, SOPEP, Ballastwasser und Emissions-Überwachungsgebiete
MARPOL Anlage VI: Schwefelgrenzwerte, Emissions-Überwachungsgebiete und NOx
1Die Lektion in einfachen Worten
Nutze weltweit Brennstoff mit ≤0,50 % Schwefel, bei geltendem ECA-Grenzwert ≤0,10 %, sofern kein zugelassenes gleichwertiges Verfahren genutzt wird. Plane und dokumentiere Brennstoffwechsel.
Schwefelgrenzwerte
MARPOL Anlage VI regelt Luftverschmutzung. Seit 1. Januar 2020 darf an Bord verwendeter Brennstoff höchstens 0,50 % Schwefel als Massenanteil enthalten. Wo der Schwefelgrenzwert eines Emissions-Überwachungsgebiets (ECA) gilt, sind es 0,10 %. Stattdessen ist ein zugelassenes gleichwertiges Verfahren erlaubt, etwa eine Abgasreinigungsanlage (Scrubber). Seit 1. März 2020 darf ein Schiff ohne solche Anlage Brennstoff mit mehr als 0,50 % Schwefel nicht einmal zur Verwendung mitführen.
Die ECAs
Schwefel-ECAs: Ostsee, Nordsee, nordamerikanisches Gebiet, US-Karibik und Mittelmeer, wo seit 1. Mai 2025 0,10 % gelten. Die ECAs der kanadischen Arktis und des Europäischen Nordmeers traten am 1. März 2026 in Kraft; ihr 0,10-%-Grenzwert gilt ab 1. März 2027. Die 2026 bei MEPC 84 angenommene Nordostatlantik-ECA tritt am 1. September 2027 in Kraft, mit 0,10 % ab 1. September 2028.
NOx-Stufen
Dieselmotoren über 130 kW müssen eine vom Baudatum des Schiffes abhängige Stickoxid-Grenzwertstufe (NOx-Stufe) erfüllen. Stufe II gilt weltweit für Schiffe ab Baujahr 2011. Stufe III, etwa 80 % niedriger als Stufe I, gilt nur in einer NOx-ECA für Schiffe, die deren Baudatum-Kriterien erfüllen: nordamerikanisches Gebiet und US-Karibik ab 2016, Ostsee und Nordsee ab 2021. Die Mittelmeer-ECA gilt nur für Schwefel.
Neue NOx-Stichtage
Kanadische Arktis: Schiffe mit Baubeginn (normalerweise Kiellegung) ab 1. Januar 2025. Europäisches Nordmeer: Bauvertrag ab 1. März 2026; ohne Vertrag Kiellegung ab 1. September 2026; oder Ablieferung ab 1. März 2030, unabhängig vom Vertragsdatum. Nordostatlantik: Vertrag ab 1. Januar 2027; ohne Vertrag Kiellegung ab 1. Juli 2027; oder Ablieferung ab 1. Januar 2031, unabhängig vom Vertragsdatum.
Brennstoffwechsel
Nutzt du getrennte Brennstoffe zur ECA-Einhaltung, befolge dein schriftliches Brennstoffwechselverfahren und schließe den Wechsel vor der Einfahrt ab. Bei Brennstoff mit bereits höchstens 0,10 % ist kein Wechsel nötig. Dauert das Spülen 6 Stunden und erreichst du die Grenze um 1800, beginne spätestens um 1200. Erfasse Datum, Uhrzeit, Position und das Volumen regelkonformen Brennstoffs je Tank: beim Abschluss vor der Einfahrt und beim Beginn nach der Ausfahrt.
Brennstoffunterlagen
Bewahre jeden Bunkerlieferbeleg für 3 Jahre auf. Behalte die versiegelte MARPOL-Probe, bis der Brennstoff weitgehend verbraucht ist, mindestens aber 12 Monate nach Lieferung. Kann ein Lieferant keinen regelkonformen Brennstoff liefern, melde das vor dem Auslaufen dem Flaggen- und Hafenstaat. EU-Regeln wie das EU-Emissionshandelssystem und FuelEU Maritime bringen im EU-Verkehr zusätzliche Pflichten.
2Wichtige Daten
- Weltweiter Schwefelgrenzwert
- 0,50 % m/m seit 1. Januar 2020
- ECA-Schwefelgrenzwert
- 0,10 % m/m (in den ersten ECAs seit 1. Januar 2015)
- Mittelmeer-SOx-ECA
- 0,10 % seit 1. Mai 2025 (nur Schwefel)
- Kanadische Arktis, Europäisches Nordmeer
- In Kraft 1. März 2026; 0,10 % ab 1. März 2027
- Nordostatlantik-ECA
- In Kraft 1. Sept. 2027; 0,10 % ab 1. Sept. 2028
- Bunkerlieferbeleg / Probe
- Beleg (BDN) 3 Jahre; Probe ≥12 Monate und bis Brennstoff weitgehend verbraucht
3Kernpunkte
- 1
0,50 % weltweit; 0,10 % bei geltendem ECA-Grenzwert, sofern kein zugelassenes gleichwertiges Verfahren genutzt wird.
- 2
Mittelmeer-SOx-ECA seit 1. Mai 2025.
- 3
Kanadische Arktis und Europäisches Nordmeer: 0,10 % ab 1. März 2027.
- 4
NOx-Stufe III gilt nur in NOx-ECAs für Schiffe, die deren Baudatum-Kriterien erfüllen.
- 5
Dokumentiere Brennstoffwechsel: Datum, Uhrzeit, Position und regelkonformes Brennstoffvolumen je Tank.
4Häufige Fehler
Falsch: Beginne den Brennstoffwechsel beim Überqueren der ECA-Grenze.
Richtig: Schließe ihn vor der Einfahrt ab. Rechne mit der Spülzeit aus deinem Verfahren von der Grenze zurück.
Falsch: Jedes Schiff in einer NOx-ECA braucht Motoren der Stufe III.
Richtig: Stufe III gilt in einer NOx-ECA für Schiffe, die deren Baudatum-Kriterien erfüllen. Ältere Schiffe behalten ihre Motoren der Stufe I oder II.
5Praxisfall & Prüfungstipps
Im März 2027 fährt dein Schiff, Baujahr 2015 und ohne Scrubber, von Halifax nach Iqaluit in der kanadischen Arktis. Der Leitende Ingenieur meint, die neue ECA gelte für Brennstoff erst ab 2028. Hat er recht?
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Nein. Die ECA der kanadischen Arktis trat am 1. März 2026 in Kraft, der Schwefelgrenzwert von 0,10 % gilt ab 1. März 2027. Innerhalb der ECA brauchst du Brennstoff mit höchstens 0,10 % Schwefel. Schließe einen nötigen Brennstoffwechsel vor der Einfahrt ab und dokumentiere ihn. Halifax liegt in der nordamerikanischen ECA; vielleicht nutzt du bereits regelkonformen Brennstoff. Stufe III gilt nicht, da das Schiff vor 2025 gebaut wurde.
Prüfungstipps
- 0,50 % seit 2020; 0,10 % bei wirksamem ECA-Grenzwert; zugelassene gleichwertige Verfahren erlaubt.
- Schwefel-ECAs: Ostsee, Nordsee, nordamerikanisches Gebiet, US-Karibik, Mittelmeer (1. Mai 2025).
- Kanadische Arktis und Europäisches Nordmeer: in Kraft 1. März 2026, 0,10 % ab 1. März 2027; Nordostatlantik 2027/2028.
- Stufe III nur in NOx-ECAs bei erfüllten Baudatum-Kriterien; Brennstoffwechsel dokumentieren; Bunkerlieferbeleg 3 Jahre.
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