Deine Aufgabe als Ausguck: Regel 5 an Bord
1Die Lektion in einfachen Worten
Als Ausguck beobachtest und hörst du rundum und meldest dem Wachoffizier alles, was du siehst oder hörst. Diese Aufgabe braucht deine volle Aufmerksamkeit.
Warum Ausguck?
Regel 5 der Kollisionsverhütungsregeln (KVR) verlangt jederzeit gehörigen Ausguck. Nutze Augen, Ohren und alle weiteren Mittel, die den Umständen entsprechen, etwa Radar und das Automatische Identifizierungssystem (AIS). Du brauchst ein vollständiges Bild der Lage und möglicher Kollisionsgefahren. Der Wachoffizier (OOW) leitet die Brückenwache. Du meldest, was du siehst und hörst.
Volle Aufmerksamkeit
Der Code zum Übereinkommen über Ausbildung, Befähigung und Wachdienst von Seeleuten (STCW), Abschnitt A-VIII/2, verlangt deine volle Aufmerksamkeit als Ausguck. Dir darf keine andere Aufgabe zugewiesen werden, die dich dabei behindern könnte. Der Rudergänger, der das Schiff steuert, zählt währenddessen nicht als Ausguck. Eine Ausnahme gilt auf kleinen Schiffen: Vom Steuerstand müssen ungehinderte Rundumsicht und unbeeinträchtigtes Nachtsehen möglich sein. Auch sonst darf nichts den gehörigen Ausguck behindern.
Dein Standort
Dein Posten ist dort, wo du am besten siehst und hörst: meist auf der Brücke oder in einer Brückennock, der offenen Plattform seitlich der Brücke. Bei Nebel oder starkem Regen kann der Kapitän einen Ausguck auf die Back, das erhöhte Deck am Bug, stellen. Dort stört Maschinenlärm weniger. Halte Funkgerät oder Telefon bereit, damit du sofort melden kannst. Beobachte rundum, auch achteraus, also nach hinten: Ein überholendes Schiff kommt von dort.
Nachtsehen
Deine Augen brauchen etwa 20 bis 30 Minuten, um sich vollständig an Dunkelheit anzupassen. Ein Blick in helles weißes Licht macht das zunichte. Dimme Bildschirme, nutze die an Bord zugelassene gedämpfte Beleuchtung und schirme Arbeitsleuchten ab, damit sie niemanden blenden. Schaue nachts etwas seitlich an einem schwachen Licht vorbei: Am Rand deines Blickfelds erkennst du es besser als in der Mitte.
So suchst du ab
Suche den Horizont in kleinen Schritten ab. Halte bei jedem Schritt einige Sekunden inne und suche danach das nähere Wasser ab. Nutze das Fernglas zum Prüfen und Erkennen, nicht zum ständigen Absuchen: Es schränkt dein Blickfeld ein. Von einem höheren Posten siehst du weiter. Müde Augen übersehen Dinge. Tritt deine Wache deshalb ausgeruht an.
2Wichtige Daten
- Rechtsgrundlage
- KVR-Regel 5; STCW-Code A-VIII/2 (Wachdienstgrundsätze)
- Rudergänger als Ausguck
- Nur kleine Schiffe: freie Sicht, Nachtsehen, keine sonstige Behinderung
- Dunkeladaptation
- Etwa 20–30 Minuten; ein weißes Licht macht sie zunichte
- Entfernung zum Seehorizont
- Etwa 2,1 × √(Augenhöhe in Metern) Seemeilen
- Beispiel: Augenhöhe 25 m über See
- 2,1 × 5 ≈ 10 Seemeilen bis zum Horizont
3Kernpunkte
- 1
Regel 5: jederzeit gehöriger Ausguck durch Sehen, Hören und alle verfügbaren Mittel.
- 2
Der Ausguck widmet sich voll seiner Aufgabe; keine andere Arbeit darf ihn behindern.
- 3
Der Rudergänger ist beim Steuern kein Ausguck (Ausnahme nur für kleine Schiffe).
- 4
Schütze dein Nachtsehen: kein helles Licht, Arbeitsleuchten abschirmen; volle Anpassung dauert 20–30 Minuten.
- 5
Suche mit den Augen ab. Prüfe Ziele mit dem Fernglas, ohne die Rundumbeobachtung zu verlieren.
4Häufige Fehler
Falsch: Radar und AIS machen einen menschlichen Ausguck überflüssig.
Richtig: Regel 5 verlangt Sehen und Hören sowie alle weiteren Mittel. Kleine Boote, Treibgut und Menschen im Wasser erscheinen oft weder auf Radar noch auf AIS.
Falsch: Der Rudergänger kann nebenbei Ausguck halten.
Richtig: Beim Steuern zählt der Rudergänger nicht als Ausguck. Die Ausnahme gilt auf kleinen Schiffen mit ungehinderter Rundumsicht vom Steuerstand, unbeeinträchtigtem Nachtsehen und ohne sonstige Behinderung des gehörigen Ausgucks.
Falsch: Schaue direkt auf ein schwaches Licht, um es besser zu sehen.
Richtig: Schaue nachts etwas seitlich daran vorbei. Am Rand deines Blickfelds erkennst du schwache Lichter besser als in der Mitte.
5Praxisfall & Prüfungstipps
Nachts auf offener See, Verkehr voraus. Du bist der einzige Ausguck in der Brückennock. Ein Besatzungsmitglied bittet dich, einige Minuten beim Tragen von Vorräten über Deck zu helfen. Was tust du?
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Bleib auf deinem Posten und halte weiter Ausguck. Diese Aufgabe verlangt volle Aufmerksamkeit. Du darfst keine Arbeit übernehmen, die dich dabei behindern könnte. Muss die Arbeit unbedingt jetzt erledigt werden, informiere den OOW. Er entscheidet und kann jemand anderen als Ausguck einsetzen, während du hilfst.
Prüfungstipps
- Regel 5: jederzeit gehöriger Ausguck durch Sehen, Hören und alle verfügbaren Mittel.
- Volle Aufmerksamkeit für den Ausguck; der Rudergänger zählt beim Steuern nicht dazu (Ausnahme für kleine Schiffe).
- Die Anpassung an Dunkelheit dauert etwa 20–30 Minuten. Meide helles Licht und schirme Arbeitsleuchten ab.
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